Logo bedingungsloses Grundeinkommen

Wird das BGE vom Gehalt abgezogen?

Dass es nicht funktionieren kann, wenn jeder sein bisheriges Gehalt in voller Höhe erhält und ein zusätzliches BGE obendrauf ausgezahlt bekommt, ist einleuchtend. Daher kursiert die Vorstellung, dass das BGE vom Gehalt abgezogen würde. Aber auch das kann nicht gehen.

Doch ausgerechnet Götz Werner schreibt: „Nehmen wir an, eine Krankenschwester verdient 2.500 Euro. Nach Abzug des Bürgergeldes von 1.300 Euro müsste das Krankenhaus ihr noch 1200 Euro bezahlen.“ (Stuttgarter Zeitung, 2. Juli 2005, gefunden auf der Seite www.unternimm-die-zukunft.de)

Was hieße das dann aber, wenn die Krankenschwester nur 1.400 Euro verdienen würde? Dann blieben ihr nur hundert Euro. Kaum vorstellbar. Wenn sie 1.300 Euro verdient, dann müsste sie den gesamten Verdienst abgeben? Paradox! Und es müsste Krankenschwestern, die zwischen Null und 1.300 Euro verdienen die Höhe ihres Gehaltes völlig egal sein, weil ihnen ohnehin alles abgezogen wird? Grotesk Dann könnten sie auch ganz auf ihr Gehalt verzichten. Und falls sie dann doch einen einzigen Euro im Monat verdienen wollten, würde dieser eine Euro den Arbeitgeber 1.301 Euro kosten!? Absurd! So kann es nicht gehen.

Natürlich muss sich das durchschnittliche Nettogehalt ändern, sinnvoll geht das aber nur über

a) eine höhere Einkommensteuer, wegfallende Freibeträge usw. oder

b) eine höhere Konsumsteuer (das Nettoarbeitseinkommen bleibt dann zwar nominal gleich hoch, die reale Kaufkraft sinkt aber wegen der höheren Ladenpreise. Oder

c) Niedrigere Bruttolöhne der Arbeitgeber (das geht aber nur langfristig, will man bestehende Arbeitsverträge nicht unterlaufen)

Insofern ist auch die bekannte animierte Grafik, wo das Grundeinkommen als Säule dargestellt ist, die in das bestehende Einkommen hineinfließt und es ersetzt, völlig korrekt. Man darf sich das aber nicht so vorstellen, dass dies exakt bei jedem einzelnen verrechnet wird, sondern dass sich das im Durchschnitt so ergibt, durch Steuern oder durch andere Gehaltsvereinbarungen. Im persönlichen Einzelfall kann sich das Gesamteinkommen selbstverständlich erhöhen oder verringern. Doch was der Eine mehr erhält, muss ein Anderer weniger bekommen, damit die Gesamtsumme über alle Bürger konstant bliebt.

Noch ein Punkt, der gegen einen unmittelbaren Abzug vom Gehalt spricht: Wenn dann der Eine faktisch gar nichts von seinem Grundeinkommen sieht, der Andere aber den vollen Satz erhält, dann ist es auch nicht mehr bedingungsos!

Kann Herr Werner sich so vertun? Ich vermute, er hat das mit dem Abzug nicht wörtlich gemeint, denn an anderer Stelle schreibt er zum Grundeinkommen „Es würde auf Löhne und Gehälter zwar nicht bürokratisch angerechnet, aber sozusagen in die Lohnsumme und in alle Lohn- und Gehaltsverhandlungen zwischen Unternehmern und Mitarbeiten einfließen“. (Aus dem Buch „Einkommen für alle“, Seite 101). Dass Werner hier nicht auf die Möglichkeit einer Besteuerung eingeht, ergibt sich aus dem Kontext des Zitats, wichtig ist aber, dass er hier ganz klar sagt, dass das Grundeinkommen nicht „bürokratisch angerechnet“ wird.

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