Die Frage der Finanzierung taucht in fast jedem Gespräch über das BGE auf. Sie wird meist als schwierig dargestellt, oder man glaubt oder behauptet eben, dass Fachleute das ganze als finanzierbar durchgerechnet haben. Die Sache lässt sich aber ganz einfach und ohne eine einzige Zahl darstellen.
Zunächst ist es einleuchtend, dass die gesamte Kaufkraft und damit das gesamte Einkommen der Bürger nach Einführung eines BGE nicht höher sein kann als vorher. Ansonsten wäre eine höhere Produktion nötig, naheliegend ist es aber, zunächst von einer gleich hohen Produktion auszugehen. Wenn nun zusätzliches Einkommen in Form eines BGE ausgeschüttet wird, dann muss die Kaufkraft der bisherigen Einkommensarten somit zwangsläufig und in gleichem Maße geringer werden. Es muss also auf irgendeine Weise die Summe der bisherigen Einkommen verringert werden, es muss etwas abgezwackt werden. Zu den „bisherigen Einkommen“ zählen neben dem Arbeitslohn alle Arten von Transfers, Renten usw. Und genau dieses „Abgezwackte“ steht dann für die „Finanzierung“ des BGEs zu Verfügung! Es geht hier um die nationale Gesamtsumme an Einkommen, im persönlichen Einzelfall muss das neue Gesamteinkommen inklusive BGE nicht exakt dem alten Einkommen entsprechen.
Insofern gibt es zunächst auch gar nichts zu berechnen, was die „Finanzierbarkeit“ eines BGE beweisen könnte. Es ist auf jedem Fall finanzierbar, am Geld kann es nicht scheitern.
Man wird nun einwerfen, diese Argumentation sei zu einfach. Und normalerweise funktionieren die Beweise einer Finanzierbarkeit des BGEs so, dass Zahlen zusammengetragen werden über Einkommen, Steuersätze usw. Dann wird gerechnet und es kommt heraus, dass das Grundeinkommen finanzierbar ist. Bloß, diese Rechnungen kann kaum einer aus dem Stand heraus nachvollziehen und sie bergen die Gefahr, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht, dass der an sich einfache Zusammenhang der Entkopplung von Arbeit und Einkommen unter einem Berg von Tabellen und Statistikzahlen verschüttet wird. Und im Gespräch kann man damit schon gar niemanden überzeugen. Die Aussage „Die Finanzierbarkeit wurde durch Studien und Dissertationen bewiesen" ist in der Gesprächssituation kein überzeugender Beweis, sie macht noch nicht einmal neugierig. Denn was ist nicht alles schon für ein Unsinn durch Studien „bewiesen“ worden, und wer will sich schon die Mühe machen, Studien durchzuackern?
Diese einfache Argumentation aber ist verständlich. Wenn wir die bisherigen Einkommen aufteilen in einen bedingungslosen Anteil und einen konventionellen Anteil, dann kann kein Geld fehlen. Zumal die Umverteilung beim BGE zwar riesige Dimensionen hat, aber weniger zwischen arm und reich erfolgt sondern vor allem innerhalb jedes Einzelnen.
Diese einfache Argumentation banalisiert nicht, sondern trifft genau den Kern der Sache. Man braucht ja auch keine Dissertation in Tieranatomie, um zu beweisen, dass bei allen Hunderassen die Beine bis zum Boden reichen. Niemand braucht eine Expertise, um festzustellen, dass 100 = 40 + 60 ist. Genausowenig braucht man Wirtschaftsprofessoren, um auszudrücken, dass uns kein Geld fehlt, wenn wir das bisherige Einkommen (100) aufteilen in einen bedingunslosen Anteil (40) und einen verminderten bedingten Anteil (60).
Aus dieser einfachen Argumentation, ergeben sich handfeste Konsequenzen und Fragen.
A Man muss bei einem BGE für das zusätzliche Mehreinkommen länger arbeiten als bisher (Für einen Kuchen mehr (!) muss man dann möglicherweise 60 statt 30 Minuten arbeiten).
B Auf welche Art soll das Abzwacken erfolgen? Wie werden die unterschiedlichen Einkommensarten und unterschiedliche Menschen behandelt?
Bei Punkt A stellt sich die Frage, ob die Menschen bereit sind, für weniger Arbeits-Einkommen (nicht Gesamteinkommen) noch genausoviel zu arbeiten - genauer: genausoviel zu produzieren - wie heute. Hierzu ist schon viel gesagt worden, was hier nicht wiederholt werden muss. Stichworte Effizienzsteigerung, Arbeitszufriedenheit, Kreativität, soziale Anerkennung. Das darf man auch anzweifeln, dann ist man aber nicht mehr bei der Frage nach der Finanzierung. Die Aussagen „Erstens ist das BGE nicht finanzierbar und zweitens arbeitet dann keiner mehr“ sind gar nicht zwei verschiedene Aussagen, sondern nur die eine, dass dann „keiner mehr arbeitet". Dann ist man aber nicht mehr bei der Frage der Finanzierung, sondern bei Fragen der Arbeit und der Arbeitsmotivation.
Punkt B ist die Frage, wie das bisherige Einkommen technisch verringert und als BGE verteilt wird. Das Geld fließt von der Bezahlung von Produkten an der Ladentheke durch die Betriebe durch bis zur Bezahlung der Mitarbeiter und Kapitalgeber. Irgendwo auf diesem Weg muss das Geld abgezwackt werden. Das kann als Einkommensteuer sein, das können Unternehmenssteuern sein, es kann eine Umsatzsteuer sein. Bei der Umsatzsteuer bliebe das Einkommen nominell gleich, aber die Kaufkraft würde sinken, was effektiv auch eine Einkommensreduktion ist. Alle Formen haben ihre Vor- und Nachteile, mit der BGE-Diskussion hat die Wahl einer dieser Formen nicht sehr viel zu tun, denn alle Formen würden funktionieren. Ich sympathisiere sehr mit der Umsatzsteuer. Natürlich muss man die Höhe dieser Steuern ermitteln, und hierzu braucht man dann in der Tat Berechnungen, um zumindest die Größenordnung abschätzen zu können. Denn es gibt viele Schrauben zur Verringerung des klassischen Einkommens an denen gedreht werden kann: Wegfall von Sozialhilfe, Wegfall des Kindergeldes, Wegfall der Ehegattensplittings, zusätzliche Energiesteuern, Kapitalertragssteuern, unterschiedliche Umsatzsteuersätze usw. usf. Das sind aber keine typischen Fragen zum BGE. Schon heute kann man auch ohne BGE alle diese Steuerarten hinterfragen und verändern und man braucht in der Summe einen ausgeglichenen Haushalt. Es wären unendlich viele „Finanzierungsmodelle“ möglich, die alle funktionieren würden. Welches Modell man wählt, wird von der sozialen Akzeptanz, der Einfachheit usw. abhängen. Die Frage, ob man ein BGE will oder nicht ist aber eine ganz andere.
Fazit: Da es beim BGE um eine gewisse Entkoppelung von Arbeit und Einkommen geht, werden zwangsweise klassische Einkommen niedriger. Dieser Betrag steht dann zur „Finanzierung“ eines BGE zu Verfügung. Durch welche Maßnahmen die klassischen Einkommen verringert werden ist vom Grundsatz her irrelevant.