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Erzeugt das BGE eine Inflation?

Wenn das BGE zusätzlich zu den bestehenden Gehältern ausgezahlt wird, dann müsste es doch eine Inflation geben, dann müsste das BGE noch weiter erhöht werden und das Ganze hätte kein Ende?

Je nach Art der Finanzierung kann es in der Tat eine Preissteigerung geben, diese wäre aber einmalig und hätte durchaus ein Ende.

Völlig ohne Preisänderung stünde ein BGE da, das ausschließlich über Abzüge bei Gehältern und Zinsen abgewickelt würde. Praktischerweise wäre das eine Erhöhung der Einkommensteuer, weil dann sämtliche Arbeitsverträge unberührt bleiben könnten. Das Aufkommen aus der höheren Einkommensteuer wird an die Bürger als Grundeinkommen ausgezahlt. Der Summe der Einnahmen, die den Bürgern insgesamt zur Verfügung stehen, bleibt als gleich, so dass sich auch keine Preissteigerungen ergeben. (Dass die Sparquote etwas sinken könnte, also doch mehr ausgegeben wird und dadurch die Preise steigern wäre ein allenfalls sehr geringer Effekt.)

Anders sähe es aus, wenn das Grundeinkommen über eine höhere Mehrwertsteuer abgeschöpft würde. Die Bürger hätten dann das gleiche Nettoeinkommen aus Arbeit wie bisher zuzüglich dem Grundeinkommen. Da die Menge der Produkte sich aber nicht erhöht, muss der Preis der Produkte steigen.

Konsequenterweise steigt dann auch die Höhe des Grundeinkommens. Das ist aber kein Prozess ohne Ende, sondern kann exakt berechnet werden.

a sei der Anteil, der vom gesamten Bruttosozialprodukt (BSP) als Grundeinkommen (BGE) ausgeschüttet wird.

m1 steht für die bisherige Mehrwertsteuer,

m1 + m2 für die Mehrwertsteuer nach Einführung des BGEs

Dann gilt: mit BSPn = Nettobetrag des Bruttosozialproduktes

BGE = a * BSP (Per Definition von a)

BSPn * (1 + m1 + m2) * a = BSPn * m2

umgeformt nach m2 also

m2 = (1+m1)*a/(1-a)


Folgende Tabelle zeigt für verschiedene Höhen eines Grundeinkommens die sich ergebende Mehrwertsteuer:

Beispiel: Das BSP beträgt derzeit ca. 2.400 Mrd Euro jährlich, entsprechend grob 2.400 Euro je Person und Monat. Soll das BGE je Person 960 Euro/Monat betragen (inklusive Gutschein für Krankenversicherung), entspräche das einem Anteil a von 960/2400 = 0,40. Der bisherige MWSt-Satz über alle Umsätze (also auch reduzierter MwSt-Satz und MwSt-freie Umsätze) betrage 8 % , dann ergibt sich ein zusätzlicher MwSt-Satz m2 für das BGE in Höhe von 72 %, das BGE wird dann mit nominell 1.600 Euro ausgezahlt.

Für verschiedene BGE-Anteile a ergeben sich die zusätzliche MwSt, das nominelle BGE sowie die resultierenden Preissteigerungen wie folgt:



Man sieht, dass ein über die Mehrwertsteuer umgelegtes BGE erhebliche Preissteigerungen zur Folge hätte.

Wie ist dies insgesamt zu werten? Eine Folge der Preissteigerung wäre, dass die Sparvermögen an Wert verlieren würden. Wenn jemand z. B. 100.000 Euro hat und sich davon vor Einführung des BGE eine Wohnung kauft, steht er wesentlich besser da als jemand, der sich erst nach Einführung eines BGE eine (dann wesentlich teurere) Wohnung kaufen wird. Allerdings wird das BGE weder heimlich noch schlagartig kommen. Es wird angekündigt und über kleinen Stufen eingeführt werden, so dass sich jeder darauf einstellen kann. Den gleichen Effekt der Entwertung von Geldvermögen gibt es auch schon heute, wenn der MwSt-Satz ohne ein BGE erhöht wird.

Insgesamt ist aber die Entwertung von Sparvermögen auch positiv zu sehen. (Siehe auch Creutz usw.).

Diese Effekte sind aber reine Übergangseffekte die bei der Umstellung auf ein BGE entstehen. Ist das BGE einmal installiert, müssen die Preise natürlich nicht weiter steigen, die Verhältnisse sind dann in sich ausgeglichen. Man müsste bei der Diskussion also klar unterscheiden zwischen den Wirkungen und Eigenschaften, die ein BGE an sich, vorgestellt als bereits installiertes System hat, und den Effekten, die in der Phase der Einführung auftreten.

Ferner ist diese Rechnung der Nachvollziehbarkeit wegen ganz einseitig nur auf die MwSt ausgelegt. In Wirklichkeit würde sich natürlich vieles überlagern:

Insgesamt wird man in der Tabelle somit um eine Spalte nach links springen dürfen.

Fazit: Wird ein BGE ganz oder teilweise über Mehrwertsteuer umgelegt, dann werden die Preise einmalig steigen, die nominelle Höhe des dann erforderlichen BGEs lässt sich ganz elementar ausrechnen.

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