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Urheberrechtsschutz und ACTA

Aus Sicht der sozialen Dreigliederung muss der, der Unterstützung für seine geistig-kreative Arbeit haben will, auch eine persönliche Anerkennung von Menschen haben, die seine Tätigkeiten für wichtig halten. Insofern habe ich inzwischen Verständnis, dass Menschen einen Widerwillen haben, so ins blaue hinein und per gesetzlicher Pflicht die Kreativität unterstützen zu müssen.

Angeblich soll das ACTA-Abkommen zum Urheberrechtsschutz arme Künstler absichern, die sonst mangels Einkommen nicht kreativ sein könnten.

Sicher: Wer kein Einkommen hat, kann auch keine Lieder komponieren, keine Musik machen und keine Bücher schreiben. Die richtige Lösung wäre aber keine Kontrolle und kein Dirigismus, sondern ein Grundeinkommen. Zumal gerade im künstlerischen Bereich ja immer zuerst das Einkommen da sein muss, damit hinterher die Kreativität kommen kann.

Mit einem Grundeinkommen wäre das Problem zwar nicht ganz gelöst, aber zumindest zur Hälfte, der Druck wäre aus dem Kessel. Jeder hätte so viel Einkommen, dass er davon leben kann und kreativ sein kann. Und da kaum alle Ergebnisse der künstlerischen Arbeit unbezahlt in dunklen Kanälen vertrieben werden, hätten fleißige und anerkannte Künstler sicher auch ohne staatlichen Kontrollapparat noch ein Zusatzeinkommen.

Wer also wirklich für die Freiheit der Kunstschaffenden eintreten will, täte besser mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen einen Schritt in Richtung Freiheit anstatt mit ACTA einen Schritt in Richtung Zensur.

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